Befassen Sie sich mit dem Kauf oder dem Verkauf einer
Immobilie? Dann bedenken Sie, daß das spanische Recht
in Sachen Immobilienerwerb wesendliche Unterschiede
zum deutschen Recht aufweist.

Mancher Entschluß ist aus einer Urlaubslaune heraus geboren.
Fehlt Ihnen dann der entsprechende Background, können die Folgen fatal sein.

  Wenn Sie Ihr Vermögen nicht dem Staat schenken wollen,
  sollten Sie rechtzeitig die Erbschaftsregelung bedenken.
Die Unterschiede der deutschen Rechtsprechung zum spanischen Recht
sind auch hier gravierend.

Deshalb ist in Spanien ein Rechtsanwalt unverzichtbar.

Unsere Empfehlung:

Abogada
Felicitas Hofacker
C/. Esperanza N°1,1F
E-35500 Arrecife - Lanzarote
Tel.: 0034-928 80 13 51
Fax: 0034-928 80 15 26

Kompetent in allen Rechtsfragen.
Zulassung am spanischen Gericht.

Man spricht deutsch.